Marianne Schieder, MdB begrüßt Kabinettsbeschluss zum Behindertengleichstellungsgesetz

18. Januar 2016

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie werden die gleichberechtigte Teilhabe der rund zehn Millionen Menschen mit am gesellschaftlichen Leben in Deutschland weiter voranbringen. MdB Marianne Schieder erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass durch die Gesetzesreform endlich klargestellt wird, dass Behinderungen nicht per se einer Person anhaften, sondern oft erst durch Barrieren in der Umwelt entstehen. Folgerichtig zielt das neue BGG vor allem darauf ab, bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung zu beseitigen.“

Durch das neue BGG wird die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „Eine große Errungenschaft ist der Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont die Abgeordnete.

Barrieren im baulichen Bereich werden zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern sollen nun auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende Bundesfachstelle für Barrierefreiheit die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Abbau von Barrieren beraten und unterstützen.

Die Wirksamkeit des BGG soll durch eine neue, bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelten, Schlichtungsstelle erhöht werden. Sie soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einzufordern. „Ich begrüße die Weiterentwicklung des BGG. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am parlamentarischen Verfahren beteiligen“, erklärt Marianne Schilder.

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